Wo, wann und wie:
Standort
Präsenz: In Heilbronn in unserer Praxis (Sichererstraße 22). In Heilbronn, im Rhein-Neckar-Kreis und dem Hohenlohekreis sind Hausbesuche unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Lehre und Kurse sind auch außerhalb dieses Gebiets möglich. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen hierzu an.
Videotherapie (online Termine): Psychotherapie, Beratung, Prävention, Lehre und Kurse können per Video(sprechstunde) durchgeführt werden. Für den Beginn einer Psychotherapie ist allerdings ein persönlicher Erstkontakt zwischen Patient*in und Therapeutin zwingend erforderlich. Das Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) und die probatorischen Sitzungen über die kassenärztliche Abrechnung dürfen nicht per Video stattfinden.
Zeiten: Wir bieten Einzeltermine montags bis donnerstags zwischen 7:00 und 16:00 Uhr an. Nach Möglichkeit und bei Bedarf sind auch Termine teilweise auch zu anderen Zeiten möglich. Online Termine bieten wir je nach Möglichkeit und bei Bedarf auch außerhalb der angegebenen Zeiten und an Wochenenden an. Gruppentherapien finden i.d.R. zwischen 16:00 und 20:00 Uhr statt. Kurse/ Workshops können an allen Wochentagen gebucht werden.
Voraussetzungen der Therapieplatz-Vergabe: 1) Sie haben sich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde bei uns vorgestellt und wir haben einen freien Therapieplatz zur Verfügung (das ist leider nicht immer der Fall). 2) Terminlich passen die Zeiten. 3) Therapieanliegen passt zu unserem Behandlungsschwerpunkt. 4) Es passt zwischen uns, wir können gut zusammenarbeiten.
Warteliste: Wir führen eine kurze Warteliste mit max. 15 Personen-Einträgen. Sie können sich auf unsere Warteliste eintragen lassen. Sie werden immer nur 4 Monate lang auf der Warteliste geführt. Sollte in dieser Zeit ein Therapieplatz frei werden und Sie befinden sich auf einem entsprechenden Platz der Liste, melden wir uns bei Ihnen. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt bereits anderweitig einen Therapieplatz gefunden haben werden Sie von der Liste genommen. Sollten Sie nach 3 Monaten weiterhin Bedarf aber noch keinen Termin bei uns erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte erneut, damit wir Ihren Namen nicht nach Ablauf von 4 Monaten von der Warteliste löschen.
Ablauf
Erstgespräch: Das Erstgespräch findet im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden statt. Es dient einerseits dazu, formelle Dinge zu klären und sich gegenseitig kennenzulernen und andererseits zur Abklärung des Vorliegens einer psychischen Erkrankung, die einer Behandlung bedarf. Wenn eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist, wird nach der Symptomabklärung ein individueller Behandlungsplan auf Grundlage der Erkrankung erstellt. Sofern ein Beratungs- und Selbsthilfeangebote ausreichend ist, werden die Möglichkeiten hierzu gemeinsam besprochen.
Probatorik: Nach der Sprechstunde folgen die Probatoriksitzungen. In diesen Sitzungen geht es darum, mehr über Sie/Dich und Ihre/Deine Probleme und den jeweiligen Hintergrund der bisherigen Entwicklung zu erfahren. Andererseits prüfen wir gemeinsam, ob eine gemeinsame Arbeit auf Augenhöhe für Sie/Dich und mich als Therapeutin passen. Nach den Sprechstunden und der Probatorik folgt die eigentliche Psychotherapie in Form einer Einzeltherapie oder einer Gruppentherapie. Je nach Erkrankung und Komplexität kann diese unterschiedlich ablaufen und dauern - von i.d.R. Kurzzeittherapie (12 Einheiten zu je 50 Minuten) bis zur Langzeittherapie (60 Einheiten zu je 50 Minuten). Abweichungen hiervon sind möglich.
Kosten Psychotherapie
Wir haben eine kassenärztliche Zulassung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren. Die Abrechnung mit den Krankenkassen ist insoweit möglich. Außerdem ist eine Abrechnung selbstverständlich auch über unsere Privatpraxis möglich.
Die Privatpraxis. Ich biete Psychotherapie für Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen jeden Alters sowie für Familien und Paare in meiner Privatpraxis an. Die Kosten einer Paartherapie werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Kassensitz: Wir laufen als Kassenpraxis für bis zu 21-jährige Patient*innen und arbeiten gerne mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung ist die Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür benötigen wir nur einmal im Quartal Ihr/ Dein Versichertenkärtchen. Eine Überweisung durch den Hausarzt ist nicht erforderlich. Es entstehen keine Kosten für Dich/ Sie.
Selektivvertrag: Einige Krankenkassen bieten einen sogenannten Selektivvertrag "Psychotherapie" an. Hierüber ist es möglich, dass Sie/ Du (bis 21 Jahren) einen Therapieplatz in meiner Praxis erhälst. Häufig kann ich in diesem Rahmen noch Plätze anbieten, wenn die Plätze von gesetzlichen Krankenkassen belegt sind.
Private Krankenkassen und Beihilfe: Bist Du privat versichert oder übernimmt die Beihilfe die Kosten der Psychotherapie dann stelle ich die Rechnungen für unsere Sitzungen direkt an Sie bzw. Deinen Sorgeberechtigten. Wenn Sie bzw. Ihr Kind in einer privaten Krankenversicherung sind oder Beihilfe haben, können Sie die Rechnungen dort zur Erstattung einreichen. Bitte informieren Sie sich allerdings vor Beginn einer Therapie über die Regelungen und Formalitäten mit Ihrer Krankenkasse (ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden) und lassen sich entsprechende Antragsformulare zukommen. Manche privaten Krankenversicherungen übernehmen psychotherapeutische Leistungen gar nicht oder nur anteilig (in der Regel GOP Ziffer 870 mit 2,3-fachem Satz = 100,55 €). Sie müssen sich deshalb über die speziellen Versicherungsbedingungen der zuständigen Privatkasse erkundigen. Für Therapiesitzungen berechne ich je nach Schwere und Komplexität den 2,8-fachen bis 3,5-fachen Satz nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) der Anpassung von Juli 2024. Welcher Tarif bei Ihnen/ Dir veranschlagt wird, besprechen wir transparent zu Beginn der Therapie.
Selbstzahler: Über meine Privatpraxis kann ich Sie/ Dich auch aufnehmen. Es kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Als Selbstzahler profitieren Sie von einem unkomplizierten Einstieg in den Therapieprozess, ohne dass Sie sich um Antragsformalitäten kümmern müssen. Außerdem wird die Diskretion gegenüber Ihrer Krankenkasse gewahrt. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an den Honorarsatz gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beratung: Bitte beachten Sie, dass Beratungsgespräche in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Abrechnung für Beratungssitzungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wenn Sie weitere Fragen dazu haben oder ein konkretes Angebot wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Absageregel: Eine vereinbarte Sitzung kann gebührenfrei abgesagt werden, sofern der Termin anderweitig vergeben werden kann. Dies ist mit einem Vorlauf von mindestens 48 Stunden vorher möglich. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 75,00 € berechnet. Dieses wird auch bei gesetzlich versicherten Patient*innen fällig und ist durch die Krankenversicherung nicht erstattungsfähig. Grund: In psychotherapeutischen Praxen werden aufgrund der Zeitgebundenheit nach strikten Bestrellsystem gearbeitet. Zu jedem Termin wird nur ein/e Patient/in einbestellt. Bei nicht rechtzeitiger Absage kann der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden.
Falls Sie oder ich Erkältungssymptome haben, kann eine vereinbarte Sitzung nicht persönlich statt finden. Dann kann die Sitzung per Video, oder ggf. telefonisch stattfinden.
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